Stellungnahme zum Einspruch gegen Aufnahmen im BLV

Do, 01.04.2021

In Bezug auf den gestrigen Artikel in der Berliner Morgenpost mit der Überschrift "Was läuft falsch im Berliner Leichtathletik-Verband?", auf dessen Presseanfrage der SCC kurzfristig nicht reagieren konnte, nimmt Geschäftsführer Andreas Hilmer Stellung:

Stimmt es, dass der SCC Einspruch gegen die Aufnahme eingelegt hat?

Ja, der SCC BERLIN e.V. hat - vertreten durch mich als Geschäftsführer - Einspruch gegen die automatische Aufnahme verschiedener antragstellender Vereine in den BLV eingelegt. Allerdings nicht generell gegen die Aufnahme dieser Vereine, sondern eben nur gegen die „automatische“ Aufnahme, wie sie nach der Satzung des BLV erfolgen würde, wenn kein solcher Einspruch eingelegt wird. Hintergrund ist, dass nur so das Für und Wider einer Aufnahme im Rahmen des Verbandstages diskutiert werden kann. Eine andere Möglichkeit, Bedenken gegen die automatische Aufnahme eines Vereins vorzubringen und zu diskutieren, sieht die BLV-Satzung nicht vor. Ob wir der einzige Verein waren, der Einspruch eingelegt hat, wissen wir nicht. Allerdings haben auch andere Vereine mir gegenüber Bedenken hinsichtlich eines Teils dieser Vereine geäußert, die mit Sicherheit auch Gegenstand der Diskussion über die Aufnahme der antragstellenden Vereine beim Verbandstag sein werden. Dafür ist auch der Verbandstag da. Der SCC BERLIN e.V. hat also zunächst nur das satzungsgemäße Verfahren gegen eine automatische Aufnahme eingeleitet.

Wenn ja: Was sind die Gründe für den eingelegten Einspruch?

Die Satzung des BLV fordert für das Einlegen eines Widerspruchs gegen die automatische Aufnahme zunächst keine Begründung. Dies ist auch sinnvoll, da sich ja der Verbandstag mit dieser Aufnahme und den Argumenten, die für oder gegen die Aufnahme sprechen beschäftigen soll, und dann darüber abstimmt. Es würde also diesen Verbandstag jegliche Entscheidungsmöglichkeit und Souveränität nehmen, wenn die Gründe vorab in offenen Briefen oder über die Medien diskutiert würden. Das kann übrigens auch nicht im Sinne der antragstellenden Vereine sein.

Erlauben Sie mir noch die persönliche Anmerkung, dass diese BLV-Satzung jedem antragstellenden Verein bekannt sein sollte. Ich halte es für einen Neuverein für kein gutes Zeichen, wenn man schon vor Beitritt versucht, die für alle geltende Satzung über medialen Druck auszuhebeln und sich Vorteile zu verschaffen, die andere, welche den satzungsgemäßen Ablauf akzeptieren, nicht haben.

Zuletzt